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Verkaufs- und Lieferbedingungen

Geltungsbereich

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Inhalt des zwischen Auftraggeber und der Liemberger GmbH. abgeschlossenen Vertrages. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen. Die für die einzelnen Abschnitte dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen gebrauchten Überschriften sowie die Reihung der Regelungen ist ohne rechtliche Relevanz. Der Auftraggeber erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Übermittlung von Daten über seine Geschäftsverbindung mit dem Auftragnehmer oder dessen verbundenen Gesellschaften. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter, die von vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen sind für die Liemberger GmbH. nicht verbindlich. Auch dann nicht, wenn vom Auftraggeber Bezug genommen wird und die Liemberger GmbH. im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Auftragsannahme: Der Auftrag gilt als rechtsverbindlich angenommen, falls er nicht durch die Liemberger GmbH. innerhalb von 12 Werktagen abgelehnt wird. Etwaige Sondervereinbarungen sowie mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen sind für die Liemberger GmbH. nur dann bindend, wenn sie firmenmässig (Auftragsbestätigung) bestätigt werden.

Lieferung

Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsannahme durch den Vertreter oder durch eine firmenmäßig gezeichnete Auftragsbestätigung, wenn alle zur Erstellung eines Bürstenabzuges erforderlichen Unterlagen gleichzeitig zur Verfügung gestellt werden, sofern diese Unterlagen klar und eindeutig sind. Ansonsten beginnt die Lieferfrist am Tage des Eintreffens dieser Unterlagen bzw. am Tag der Klärung etwaiger Unklarheiten. Die Lieferfrist wird vom Tag der Absegnung der Bürstenabzüge bis zum Rückerhalt derselben - vom Auftraggeber zum Zeichen der Druckreife unterschrieben - unterbrochen. Der am Auftrag angegebene Liefertag ist unverbindlich (Zirkatermin). Bei Nichteinhaltung von Lieferterminen hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz, auf Vornahme eines Deckungskaufes oder Rücktritt vom Vertrag. Lieferungen erfolgen unfrei ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Versicherung wird nicht gedeckt. Wurde bei der Auftragsannahme Franko-Lieferung vereinbart, hat die Liemberger GmbH. das Recht zur Wahl des für die Liemberger GmbH. günstigsten Transportweges. Preise Die in unseren Offerten angegebenen Preise verstehen sich freibleibend. Jede Erhöhung maßgeblicher Materialpreise (z.B. Papier, Energie u.s.w.) sowie jede Erhöhung der Lohnkosten aufgrund einer kollektivvertraglichen Vereinbarung, nach Festsetzung des Kaufpreises, aber vor Verrechnung der Lieferung, berechtigt die Liemberger GmbH. die daraus resultierenden Preiserhöhungen, ohne vorherige Benachrichtigung, in Rechnung zu stellen. Dies wird vom Auftraggeber durch die Annahme der Auftragsbestätigung ausdrücklich genehmigt.

Zahlung

Soferne nicht ausdrücklich schriftlich von uns anderslautende Konditionen bestätigt wurden hat die Zahlung innerhalb von acht Tagen vom Fakturendatum netto zu erfolgen. Bei Wechsel, Schecks oder Überweisungen ist der Tag maßgebend, mit dem das Geldinstitut die Gutschrift für die Liemberger GmbH. vornimmt. diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 10 % p. a. in Anrechnung gebracht. Im Falle der Säumnis sind vom Besteller sämtliche Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Erlangt die Liemberger GmbH. davon Kenntnis, dass die Erfüllung ihres Zahlungsanspruches gefährdet ist, so ist sie berechtigt, Sicherstellung oder Vorauszahlung des Rechnungsbetrages zu verlangen und die Lieferung aller bei ihr lagernden Bestände des Auftraggebers bis zur Erfüllung dieses Verlangens abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Liemberger GmbH. berechnet ihre Lieferungen und Leistungen mit dem Tag, an dem sie - auch teilweise - liefert, für den Auftraggeber einlagert oder für ihn auf Abruf bereithält.

Einlagerung

Die Liemberger GmbH. verrechnet für die Einlagerung von fertigen oder halbfertigen Drucksorten dem Auftraggeber Lagergeld nach dem jeweils gegebenen Speditionstarif für Kaufmannsgüter (Abschnitt VII / Lagertarif A / Zif. 1 / Lit. e). Der zeitweilige Verzicht auf das Lagerentgelt beinhaltet keinerlei Verzicht auf das Lagerentgelt der noch bei der Liemberger GmbH. lagernden Waren.

Abrufaufträge:

Werden Waren am Lager von der Liemberger GmbH. zur ausschließlichen Verwendung des Auftraggebers bereitgehalten oder zur Anfertigung ohne Versandbestimmung verkauft (sogenannte Abrufaufträge), so hat der Auftraggeber diese innerhalb von 12 Monaten nach Auftragserteilung an die Liemberger GmbH. abzunehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein vom Auftraggeber getätigter Auslieferungsauftrag, hat die Liemberger GmbH. das Recht einer (avisierten) Zustellung und Fakturierung. Eventuell daraus resultierende Mehrkosten beim Warenempfang gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Mengentoleranzen

Entsprechend den Usancen des Graphischen Gewerbes dürfen alle Papiere und Kartons in punkto Grammage bis zu 5 % schwerer oder leichter als bestellt geliefert werden. Die Liemberger GmbH. behält sich aus erzeugungstechnischen Gründen vor, Aufträge mit einer Auflagenhöhe bis 2.500 Exemplare um 1.000 Exemplare bis 10.000 Exemplare um 20 % der Auflagenhöhe bis 50.000 Exemplare um 15 % der Auflagenhöhe über 50.000 Exemplare um 10 % der Auflagenhöhe zu über- oder unterliefern. Die Berechnung dieser Mehr- oder Minderlieferungen erfolgt auf Basis des für diesen Auftrag vereinbarten Preises.

Mängelrüge und Schadenersatz

Beanstandungen müssen innerhalb einer Woche nach Warenempfang schriftlich an die Liemberger GmbH. erfolgen. Mängelrügen bei versteckten Mängeln müssen innerhalb von 3 Monaten nach Lieferung ebenfalls schriftlich an Liemberger GmbH. erfolgen. Mängel eines Teiles der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Die Liemberger GmbH. hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Liemberger GmbH. haftet nur bis zur Höhe der Auftragssumme, weitere Ansprüche des Auftraggebers (Folgeschäden, z.B. entgangener Gewinn) sind ausgeschlossen. Die Liemberger GmbH. haftet keinesfalls für Schäden, die durch mangelhafte Lagerung der Drucksorten seitens des Auftraggebers entstanden sind. Ebenso haftet die Liemberger GmbH. nicht für vom Auftraggeber bereitgestelltes Material, geringfügige Abweichungen vom Muster, z.B. an Farbe, Reinheit, Beschaffenheit, Güte, Schwere oder Deckungsgenauigkeit.

Produkthaftung

Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz, BGBI. 99/1988 resultiere Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen sind vollinhaltlich allfälligen Abnehmern zu überbinden, mit der Verpflichtung zur weiteren Überbindung. Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die unter Beachtung der materialspezifischen Eigenschaften erwartet werden kann.

Storno

Bei Stornierung von Bestellungen durch den Auftraggeber werden die angefallenen tatsächlichen Arbeits- und Materialkosten sowie 10 % der darüber hinausgehenden Auftragssumme dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Eigentumsvorbehalt

Bestellte bzw. gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unveräußerliches Eigentum der Liemberger GmbH. Die Ware darf vor voller Bezahlung, ohne schriftliche Zustimmung der Liemberger GmbH. weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden. Die von der Liemberger GmbH. hergestellten Schriftsätze, Druckplatten, Lithographien, photographisch hergestellten Filme und Platten, Matern, Stanzen, Stereos und Galvanos und andere für den Produktionsprozess beigestellten Behelfe bleiben unveräußerliches Eigentum der Liemberger GmbH., auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat. Auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Muster und Entwürfe bleiben in jedem Fall Eigentum des Auftragnehmers und werden gesondert berechnet, auch wenn der Auftrag nicht zur Ausführung gelangt.

Höhere Gewalt

Höhere Gewalt befreit die Liemberger GmbH. automatisch, ohne separate Verständigung des Auftraggebers, von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen und Preise. In diesen Fällen werden Storni des Auftraggebers ohne Ersatzansprüche durch die Liemberger GmbH. akzeptiert.

Bürstenabzüge, Muster und Entwürfe - Impressum

Bürstenabzüge und Entwürfe werden nur auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers vorgelegt. Die Liemberger GmbH. ist jedoch berechtigt, auch ohne ausdrückliches Verlangen Bürstenabzüge vorzulegen. In diesen Fällen ist der Auftraggeber verpflichtet, die Bürstenabzüge zu genehmigen. Bürstenabzüge sind vom Auftraggeber auf Fehler zu überprüfen und zum Zeichen der Druckreife unverzüglich unterschrieben zurückzusenden. Die Liemberger GmbH. ist nicht verpflichtet, die am Bürstenabzug aufscheinende Unterschrift auf ihre Zeichnungsberechtigung zu überprüfen. Telefonisch oder telegrafisch durchgegebene Änderungen bedürfen sofortiger schriftlicher Bestätigung. Für übersehene Fehler haftet ausschließlich der Auftraggeber. Die Liemberger GmbH. ist berechtigt, alle zur Verfügung gestellten Druckunterlagen, soweit diese für ihr Druckverfahren nicht 100 %ig geeignet sind, ohne vorherige Benachrichtigung, auf Kosten des Auftraggebers anfertigen zu lassen. Für die Prüfung des Rechtes der Vervielfältigung aller Vorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer gegenüber allen Ansprüchen Dritter, die aus Verletzungen von Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten erhoben werden, schadlos zu halten. Auf Wunsch des Auftraggebers zur Verfügung gestellte Probeexemplare werden nach den angefallenen Aufwand berechnet. Abänderungen gegenüber der Druckvorlage werden nach der aufgewendeten Arbeitszeit berechnet (Autorkorrektur). Die Liemberger GmbH. ist berechtigt, ihr Firmenzeichen und Impressum auf allen Erzeugnissen anzubringen.

Urheberrecht

Bei von der Liemberger GmbH. angefertigten Entwürfen (Schriftzügen, Firmenzeichen u.s.w.) behält sich die Liemberger GmbH. das Eigentumsrecht lt. § 16 Urheberrechtsgesetz vor. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für Lieferungen und Zahlungen für beide Vertragspartner Villach.


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